Spenden und Zustiften

Wir freuen uns, wenn Sie sich für Inklusion interessieren und den Zielen unserer Stiftung zustimmen. Anregungen aller Art sind immer willkommen.

Insbesondere freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit auch materiell unterstützen möchten.

 

Dazu hier ein paar Erläuterungen:

 

Eine Spende unterliegt der zeitnahen Verwendung im laufenden Kalenderjahr.

Eine Aufgabe, der wir selbstverständlich hocherfreut nachkommen werden. Dazu bitte in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung "Spende" schreiben.

 

Alternativ können Sie auch "Freie Vermögensspende" schreiben.  

Eine Freie Vermögensspende ermöglicht eine freie Verwendung, die sowohl zeitnah erfolgen als auch einer Vermögens­rücklage zugeführt werden kann. Dies wäre für uns besonders praktisch, da wir zur Zeit an einem Konzept für ein eigenes Beschäftigungsmodell arbeiten, für dessen spätere Umsetzung Rücklagen gebraucht werden.

 

In beiden Fällen erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft können gemäß §10b Abs.1 EStG jährlich insgesamt bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Falls der Platz reicht, können Sie Ihre Adresse einfach ins Feld "Verwendungszweck" Ihrer Überweisung schreiben, dann erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Andernfalls gerne per Mail an info@zukunftinklusive.de.

 

Unsere Bankverbindung für Spenden:

 

Empfänger:  Dachstiftung für individuelles Schenken

IBAN:            DE54 4306 0967 0103 7008 00

BIC:              GENODEM1GLS

 

bei der GLS Gemeinschaftsbank eG Bochum

 

Bitte geben Sie unbedingt einen der folgenden Verwendungszwecke an:
- Stiftungsfonds Zukunft inklusive, Spende
oder 
- Stiftungsfonds Zukunft inklusive, freie Vermögensspende

 

 

Außerdem sind Vermögensstockspenden möglich (auch Zustiftung genannt).
Dafür kommen Summen ab 5.000 Euro infrage. Diese haben eine besondere ­­
Mög­lichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit, da sie im Jahr der Zuwendung und in bis zu neun Folgejahren bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro abgezogen werden kön­nen.

Eine Vermögensstockspende bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit der GLS Treuhand. Wenn Sie eine solche Zustiftung machen möchten, nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf.